Zur Umsetzung der im Zuge einer Energieberatung ausgearbeiteten Maßnahmen zur energetischen Sanierung eines Bestandsgebäudes oder bei der Planung eines KfW-Effizienzhauses (Neubau), bietet die Bundesregierung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) lukrative Formen der Förderung.
Wir bereiten für Sie die Anträge der KfW bzw. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor und lassen Ihnen Ihre Zuschüsse erstatten.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Antragstellung im Förderprogramm BEG EM ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
Die BEG WG und BEG NWG (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) werden durch die KfW administiert.
Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.; dies gilt auch bei Nachinvestitionen im Rahmen bestehender Contractingverträge, bei denen das Vorhaben der Nachinvestition erst mit Abschluss der weiteren Liefer- und Leistungsverträge des Contractors mit Dritten beginnt. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags beim BAFA bzw. bei der KfW maßgeblich.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
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