Energieeffizienz-Experte für Essen und Oberhausen
Für die Förderprogramme des Bundes dürfen die erforderlichen Nachweise nur von Personen erstellt werden, die in der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes für Förderprogramme geführt werden. Beide Gesellschafter unseres Büros sind dort eingetragen. Wir übernehmen für Sie die Bestätigung zum Antrag, die energetische Baubegleitung und den Verwendungsnachweis.
Wofür Sie uns brauchen
Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Bundesförderung
Energetische Baubegleitung während der Umsetzung
Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Energieausweise nach Gebäudeenergiegesetz
Wofür wir eingetragen sind
Beide Gesellschafter sind für Energieberatung Wohngebäude, Sanierung, BEG Wohngebäude, Effizienzhaus (KfW), Einzelmaßnahmen an Wärmedämmung, Fenstern und Türen, Heizung und Lüftung sowie für Neubau, KFN und WEF gelistet.
B. Sc. Riam Majed – zusätzlich Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse (LCA)
B. Sc. Nidal Seydo – zusätzlich Denkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz, Planung und Beratung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Prozesse, Netzwerkpartner sowie Nachhaltigkeitsberatung für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), zertifiziert über die DGNB
Selbst nachprüfen
Unsere Eintragung können Sie jederzeit über die Expertensuche auf energie-effizienz-experten.de überprüfen. Suchen Sie dort nach SEYMA energy GbR oder nach der Postleitzahl 46145.
Was Sie als Nächstes tun können
Schreiben Sie uns, welches Förderprogramm Sie nutzen möchten und in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden soll. Wir sagen Ihnen, welche Nachweise in Ihrem Fall verlangt werden und was wir davon übernehmen.
Telefon 0201 83886720 · info@seyma-energy.de
Wofür wir die Nachweise ausstellen
Häufige Fragen
Wer darf eine geförderte Energieberatung durchführen?
Nur Personen, die in der Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sind. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt und ist öffentlich einsehbar. Bei SEYMA energy sind beide Gesellschafter eingetragen.
Wie kann ich Ihre Eintragung überprüfen?
Über die Expertensuche auf energie-effizienz-experten.de. Suchen Sie dort nach SEYMA energy GbR oder nach der Postleitzahl 46145. Wir halten es für selbstverständlich, dass sich eine solche Angabe nachprüfen lässt.
Was ist die Bestätigung zum Antrag?
Ein Nachweis, den ein eingetragener Energieeffizienz-Experte ausstellt. Er belegt, dass das geplante Vorhaben die technischen Förderbedingungen erfüllt, und ist Voraussetzung für die Antragstellung. Nach Abschluss der Maßnahme folgt die Bestätigung nach Durchführung.
Wer darf einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen?
Nur Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sind. Bei SEYMA energy trifft das auf beide Gesellschafter zu.
Wofür brauche ich die energetische Baubegleitung?
Sie ist in mehreren Förderprogrammen Voraussetzung. Der Experte prüft während der Umsetzung, ob die geförderten Maßnahmen fachgerecht und wie beantragt ausgeführt werden, und stellt am Ende den Verwendungsnachweis aus. Ohne diesen Nachweis wird der Zuschuss nicht ausgezahlt.
