Heizungstausch in Essen und Oberhausen
Der Austausch einer alten Heizung ist die Maßnahme mit dem größten Sofort-Effekt auf Ihre Energiekosten – und die mit den meisten Fallstricken. Passt eine Wärmepumpe überhaupt zu Ihrem Gebäude? Reichen die vorhandenen Heizflächen? Und in welcher Reihenfolge müssen Antrag, Vertrag und Einbau erfolgen, damit die Förderung nicht verloren geht? Wir klären das, bevor Sie sich festlegen.
Was wir vor dem Tausch prüfen
Wir rechnen, statt zu schätzen. Konkret heißt das:
Heizlast des Gebäudes nach DIN EN 12831 – die Grundlage für jede Dimensionierung
Nötige Vorlauftemperatur und ob Ihre vorhandenen Heizkörper sie liefern können
Zustand der Gebäudehülle: Eine Wärmepumpe in einem ungedämmten Haus ist selten die wirtschaftlichste Lösung
Aufstellort, Schallschutz zum Nachbargrundstück, Stromanschluss
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, der für die Förderung ohnehin nachzuweisen ist
Am Ende steht eine belastbare Empfehlung – auch dann, wenn sie lautet, dass zuerst das Dach gedämmt werden sollte.
Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung
Der häufigste und teuerste Fehler beim Heizungstausch ist die falsche Reihenfolge. Wer den Auftrag erteilt, bevor der Antrag bewilligt ist, verliert den Zuschuss vollständig.
Angebot vom Fachbetrieb einholen
Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen – der Vertrag wird erst mit der Förderzusage wirksam
Antrag bei der KfW stellen, zusammen mit der Bestätigung zum Antrag (BzA)
Zusage abwarten
Erst dann einbauen lassen
Diesen Ablauf begleiten wir von Anfang bis Ende. Die Bestätigung zum Antrag stellen wir als eingetragene Energieeffizienz-Experten selbst aus.
Was der Staat dazugibt
Für den Einbau einer Wärmepumpe, einer Biomasseanlage, einer Solarthermieanlage oder für den Anschluss an ein Wärmenetz gibt es einen Zuschuss über die KfW (Programm 458):
30 Prozent Grundförderung
zusätzlich möglich: Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten Heizung im selbst bewohnten Haus sowie ein Einkommensbonus, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen
höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten; bis zu 80 Prozent für Selbstnutzende mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro
förderfähig sind 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro für jede weitere
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 750 Euro. Wir prüfen für Ihr Vorhaben, was zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich gilt. Stand: 9. September 2026, Quelle: KfW-Produktinformation zum Zuschuss 458 vom 21. Juli 2026.
Was Sie als Nächstes tun können
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns Baujahr, Wohnfläche und die derzeitige Heizung. Sie erhalten von uns eine erste Einschätzung, welche Anlage in Frage kommt und mit welcher Förderung Sie rechnen können.
Telefon 0201 83886720 · info@seyma-energy.de
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Häufige Fragen
Passt eine Wärmepumpe auch in ein unsaniertes Haus?
Manchmal ja, oft nicht wirtschaftlich. Entscheidend ist, mit welcher Vorlauftemperatur das Gebäude beheizt werden kann. Wir ermitteln die Heizlast nach DIN EN 12831 und prüfen, ob die vorhandenen Heizkörper die nötige Wärme bei niedriger Vorlauftemperatur abgeben. Reicht das nicht, sind größere Heizflächen oder eine vorgezogene Dämmmaßnahme die günstigere Reihenfolge.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Vor Vorhabenbeginn. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht erst der Einbau. Wer den Fachbetrieb beauftragt und danach den Antrag stellt, bekommt keinen Zuschuss. Der übliche Weg ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine neue Heizung?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Hinzu kommen können ein Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten Heizung im selbst bewohnten Haus und ein Einkommensbonus. Der Zuschuss beträgt höchstens 70 Prozent, für Selbstnutzende mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro bis zu 80 Prozent. Förderfähig sind 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Die Sätze werden derzeit halbjährlich angepasst — wir prüfen den Stand zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Brauche ich für die Heizungsförderung einen Energieeffizienz-Experten?
Für den Zuschuss über die KfW genügt in vielen Fällen die Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebs. Wird der Heizungstausch mit Maßnahmen an der Gebäudehülle kombiniert oder soll ein Effizienzhaus-Standard erreicht werden, ist die Einbindung eines eingetragenen Energieeffizienz-Experten Voraussetzung. Wir sagen Ihnen vorab, was in Ihrem Fall verlangt wird.
Was ist der hydraulische Abgleich und warum wird er verlangt?
Beim hydraulischen Abgleich wird eingestellt, wie viel Heizwasser jeder Heizkörper bekommt, damit alle Räume gleichmäßig warm werden und die Anlage nicht gegen sich selbst arbeitet. Für die Bundesförderung ist er nach Verfahren B nachzuweisen, das auf einer raumweisen Heizlastberechnung beruht.
Gilt die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen noch?
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das am 29. Juli 2026 an die Stelle des Gebäudeenergiegesetzes getreten ist, hat die pauschale Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energien aufgehoben. Zulässig sind seitdem unter anderem Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Solarthermie, Biomasse sowie Gas- und Ölheizungen. Für neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasanlagen gilt allerdings ein steigender Mindestanteil biogener Brennstoffe: ab 2029 zehn Prozent, ab 2030 fünfzehn, ab 2035 dreißig und ab 2040 sechzig Prozent (Paragraf 43 GModG). Welche Anlage sich für Ihr Gebäude rechnet, entscheidet damit nicht mehr das Gesetz, sondern die Berechnung — und genau die machen wir vor dem Tausch.
