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Förderung für Sanierung und Heizung: KfW und BAFA

Es gibt nicht „die" Förderung, sondern mehrere Programme mit unterschiedlichen Trägern, Sätzen und Fristen. Welches für Sie passt, hängt davon ab, was Sie vorhaben – und in welcher Reihenfolge Sie es tun. Hier ist die Übersicht.

Die vier Programme, die für Wohngebäude zählen

Heizungstausch – KfW-Programm 458

Zuschuss für Wärmepumpe, Biomasseanlage, Solarthermie oder den Anschluss an ein Wärmenetz. 30 Prozent Grundförderung, dazu ein Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten Heizung im selbst bewohnten Haus und ein Einkommensbonus nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten, für Selbstnutzende mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro bis zu 80 Prozent. Förderfähig sind 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro für jede weitere.

Gebäudehülle und Anlagentechnik – BAFA, Einzelmaßnahmen

Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung. 15 Prozent Grundförderung. Der Bonus von 5 Prozent für einen individuellen Sanierungsfahrplan gilt seit dem 21. Juli 2026 erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den Betrag darüber.

Sanierung zum Effizienzhaus – KfW-Programm 261

Zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss, wenn das Gebäude insgesamt auf einen Effizienzhaus-Standard gebracht wird. Lohnt sich bei umfassenden Sanierungen und bei Mehrfamilienhäusern.

Energieberatung – BAFA, Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Für Eigentümergemeinschaften kommen einmalig 250 Euro für die Erläuterung der Ergebnisse in der Eigentümerversammlung hinzu.

Stand: 7. September 2026. Quellen: KfW-Produktinformation zum Zuschuss 458 vom 21. Juli 2026 und BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen. Die Fördersätze werden derzeit halbjährlich angepasst – wir prüfen für Ihr Vorhaben den Stand zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Die Regel, an der die meisten Anträge scheitern

Gefördert wird nur, was noch nicht begonnen hat. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags – nicht erst der erste Spatenstich. Wer den Handwerker beauftragt und danach den Antrag stellt, bekommt nichts.

Der richtige Weg:

  1. Angebot einholen

  2. Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen

  3. Antrag stellen

  4. Zusage abwarten

  5. Umsetzen

Wofür Sie einen Energieeffizienz-Experten brauchen

Für die meisten Programme ist die Einbindung einer fachlich geprüften Person Voraussetzung: für die Bestätigung zum Antrag, die Baubegleitung und den Verwendungsnachweis. Bei der Heizungsförderung genügt in vielen Fällen die Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebs. Wir sagen Ihnen vorab, was in Ihrem Fall verlangt wird.

Was Sie als Nächstes tun können

Schreiben Sie uns, was Sie vorhaben und in welchem Zeitraum. Sie bekommen eine Einschätzung, welche Programme in Frage kommen, was sie zusammen bringen und in welcher Reihenfolge beantragt wird.

Telefon 0201 83886720 · info@seyma-energy.de

Zu den einzelnen Maßnahmen

Häufige Fragen

Welche Förderprogramme kommen für eine Sanierung infrage?

Im Kern die Bundesförderung für effiziente Gebäude in ihren drei Teilen: BEG Wohngebäude für die Sanierung zum Effizienzhaus, BEG Nichtwohngebäude für gewerblich genutzte Gebäude und BEG Einzelmaßnahmen für einzelne Bauteile und die Heizung. Hinzu kommen die Energieberatungsprogramme des BAFA sowie Landes- und Kommunalprogramme.

Muss der Förderantrag vor Baubeginn gestellt werden?

Ja. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude darf mit dem Vorhaben erst nach Antragstellung begonnen werden. Als Vorhabenbeginn zählt in der Regel bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Das ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern.

Was ist die Bestätigung zum Antrag?

Ein Nachweis, den ein eingetragener Energieeffizienz-Experte ausstellt. Er belegt, dass das geplante Vorhaben die technischen Förderbedingungen erfüllt, und ist Voraussetzung für die Antragstellung. Nach Abschluss der Maßnahme folgt die Bestätigung nach Durchführung.

Lassen sich mehrere Förderungen kombinieren?

Innerhalb der BEG addieren sich die vorgesehenen Boni bis zu einem festgelegten Höchstfördersatz. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme aus mehreren Bundesprogrammen ist dagegen ausgeschlossen. Welche Kombination im Einzelfall zulässig und wirtschaftlich am günstigsten ist, prüfen wir vor der Antragstellung.

Wie hoch ist die Förderung für die Energieberatung selbst?

Im BAFA-Programm Energieberatung für Wohngebäude werden 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften können zusätzlich bis zu 250 Euro für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung erhalten.

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